Terms & Conditions...
GENERAL CONDITIONS:
VERTRAGSBEDINGUNGEN (KURZFORM):- Im Preis enthalten:-
unbegrenzte Kilometer; Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung (je nach
Modell, ab 200€); Mehrwertsteuer; kostenloser Flughafenservice (Alicante
/ Murcia / Valencia); Mindestmietdauer 4 Tage. Versicherung:- Schäden
an Reifen, Abschleppdienst oder Falschparken, Werkstatt, Verkehrsstrafen,
Verlust des Schlüssels, der Fahrzeugpapiere oder Radio / CD (wenn vorhanden)
nicht versichert. Mieter:- Mindestalter 23 Jahre mit 2 Jahren Fahrerfahrung.
Dokumente:- Führerschein und Personalausweis. Zusätzliche Kosten:-
a) Benzin – bei Abholung vom Flughafen kommen je nach Fahrzeugmodell
Benzinkosten hinzu (voller Tank, leer zurück); b) Babysitz / Boostersitz
– 6€ pw; c) verspätete Abgabe des Fahrzeuges, wird mit einer
Gebühr i.H.v. 1 Miet-Tag berechnet. Zahlung mit Kreditkarte:- Visa
oder MasterCard.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. BENUTZUNG DES FAHRZEUGES:- der Mieter erhält
den Mietwagen in einwandfreiem Zustand mit allen Papieren, Ersatzrad, Werkzeug
und Zubehör und verpflichtet sich, den Wagen in ebensolchem Zustand
zurückzugeben. Es ist ausdrücklich verboten:-
* Den Wagen von unbefugten Personen fahren zu lassen, die dazu im Mietvertrag
nicht autorisiert sind
* Güter oder Personen zu befördern, wenn dies direkt oder indirekt
die Untervermietung des Fahrzeuges beinhaltet
* Güter oder Personen zu befördern, ohne hierfür die erforderlichen
Genehmigungen vorliegen zu haben. Im Falle eines Verstosses gegen diese
Vorschrift haftet der Mieter gegenüber den öffentlichen Stellen
für jegliche Strafanordnungen.
* Das Fahrzeug zum abschleppen oder anschieben zu benutzen
* An Rennen oder sonstigen Wettbewerben teilzunehmen
* Den Kilometerzähler des Fahrzeuges zu manipulieren. Wenn der Kilometerzähler
ausfällt, ist dies umgehend dem Vermieter mitzuteilen.
* Den Wagen im Ausland zu fahren, ohne dies dem Vermieter bei Vertragsabschluss
mitgeteilt zu haben oder nachfolgend die ausdrückliche Genehmigung
von F&C RENT A CAR eingeholt zu haben
2. RÜCKGABE DES FAHRZEUGES:- der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen mit allen Papieren, Ersatzrad, Werkzeug und Zubehör zu dem vereinbarten Datum und Ort wie es im Mietvertrag steht, zurückzugeben. Jede Änderung muss vorher schriftlich vom Vermieter genehmigt werden. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen wird die Rückgabe des Fahrzeuges gerichtlich erzwungen
3. FOLGENDE KOSTEN GEHEN ZU LASTEN DES MIETERS:-
* Miete des Fahrzeuges, Übergabe und Abgabe, Versicherung, Benzin,
Steuern und Gebühren gemäss der gültigen Preisliste des Vermieters.
Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifes hängt von
der korrekten Rückgabe des Fahrzeuges ab
* Der Verlust der Fahrzeugpapiere, im Wert von €50, sowie der Verlust
von Reifen, Werkzeugen oder sonstigem Fahrzeugzubehör
* Unfallreparaturkosten, die unter folgenden Umständen verursacht wurden:-
1. wenn das Fahrzeug entgegen den vereinbarten Bedingungen genutzt wird
2. wenn der Unfall nicht in der vorgeschriebenen Frist gemeldet wurde oder
wenn der Unfallbericht nicht der Realität entspricht
3. wenn der Vollkaskobetrag nicht gedeckt ist, wird in diesem Fall der Mieter
den restlichen Betrag bezahlen. Wenn der Vermieter durch die Versicherung
den Betrag des Schadens verlangt und erhält, wird dem Mieter dieser
Betrag ausgehändigt
* Geldstrafen, Gerichtskosten durch Verkehrsübertretungen oder Verstoss
gegen Gesetze
4. VERSICHERUNG:- der Mieter und weitere autorisierte
Fahrer aus dem Mietvertrag haben Anspruch auf eine vom Vermieter abgeschlossene
unbegrenzte Haftpflichtversicherung in folgenden Fällen:-
* Wenn der Mieter im Falle eines Unfalles den Vermieter innerhalb von 48
Stunden über den erfolgten Unfall benachrichtigt
* Wenn die Versicherungsgesellschaft nicht den Versicherungsschutz ablehnt,
weil der Fahrer sich in schlechter physischer Verfassung, also nicht in
der Lage befand, dass Fahrzeug vorschriftsmaessig zu fahren
* Im Sinne dieser Versicherung werden folgende Personen ausdrücklich
als dritte Personen ausgeschlossen, Ehepartner, Eltern, Kinder sowie Geschwister
des Mieters und/oder des autorisierten Fahrers sowie deren Geschäftspartner
oder Angestellte. Aus der Versicherungsgarantie ausgeschlossen sind: Verlust,
Diebstahl oder Schäden an Objekten, die im Fahrzeug transportiert wurden.
Die durch den Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter sowie
die autorisierten Fahrer im Falle einer Kautionszahlung oder einer gerichtlichen
Verteidigung im Falle einer Strafhandlung. Die Haftung des Mieters für
Schäden durch Diebstahl oder Feuer sind vollständig durch die
Versicherung gedeckt, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unter den vorgeschriebenen
Bedingungen genutzt wurde; im Falle eines Unfalles ist die Schadensdeckung
auf den in der Police vermerkten Betrag begrenzt. Der Mieter wird der Selbstbeteiligung
enthoben durch Zahlung der entsprechenden Prämie, gemäss geltendem
Tarif, wenn er dies auf dem Mietvertrag durch Ankreuzen des entsprechenden
Punktes akzeptiert
5. UNFÄLLE:- im Falle eines Unfalles verpflichtet
sich der Mieter:-
* Die genauen Daten des Unfallgegners sowie der Unfallzeugen aufzunehmen,
einen Unfallbericht zur erstellen und den Unfall innerhalb einer Frist von
48 Stunden dem Vermieter mitzuteilen
* Nicht vorschnell ein Schuldgeständnis abzugeben
* Sofort die Polizei zu benachrichtigen, falls die Schuld der gegnerischen
Seite nachgewiesen werden muss oder wenn es Verletzte gibt
* Den Mietwagen nicht zu verlassen, ohne die entsprechenden Schutzmassnahmen
getroffen zu haben
6. REPARATUREN:- der Vermieter trägt die Kosten während der Vermietung für Abschmieren, Ölwechsel sowie kleinere Reparaturen – ausser Reifenpannen – bis zu einem Höchstbetrag von €30. Die Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen. Die den Betrag von €30 übersteigen, bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.
Sollte der Mieter dennoch solche Reparaturen ohne die Genehmigung des Vermieters durchgeführt haben, oder aber einen Unfall nicht innerhalb der unter Punkt 4 vereinbarten Frist von 48 Stunden gemeldet haben, verliert er seinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten
7. VERANTWORTUNG DES VERMIETERS:- der Vermieter erklärt, alle notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben, um technische Mängel am Mietfahrzeug auszuschliessen. Sollten dennoch technische Mängel auftreten, übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Mieter hierdurch entstehen
8. BELASTUNG DER KREDITKARTE:- Durch Unterschrift des Mietvertrages bevollmächtigt der Mieter die F&C RENT A CAR ausstehende Beträge bei Ablauf des Mietvertrages seiner Kreditkarte zu belasten, seien es Mietkosten, Unfallschäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, oder andere Kosten, die zu Lasten des Mieters gehen.
9. JURISDIKTION:- im Falle eines Widerspruchs oder Anspruches in Bezug auf die Vermietung, stimmen beide Parteien zu, den Entschluss des örtlich zuständigen Schlichtungsgerichtes anzuerkennen und keine weiteren gerichtlichen Massnahmen zu ergreifen, weder innerhalb noch ausserhalb Spaniens.



