Fahren in Spanien...
ANSCHNALLPFLICHT:
• Anschnallgurt muss für alle (Fahrer wie Mitfahrer) jederzeit
angelegt sein
• Kinder dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden,
nur mit zugelassenen EU Babysitz oder Kindersitz (wenn vorhanden)
GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN:
Autobahn (Autopista).: mit A oder E gekennzeichnet. - Höchstgeschwindigkeit
120 km/h
mehrspurige Strassen (Autovia) - Höchstgeschwindigkeit zwischen 80
und 140 km/h (ausgezeichnet)
Nationalstrassen (Carretera Nacional) : N oder CN - Höchstgeschwindigkeit
zwischen 60 und 100 km/h
Hauptstrassen (Carretera Comercial) : C - Höchstgeschwindigkeit zwischen
80 und 100 km/h
Landstrassen (Carretera Local) - Höchstgeschwindigkeit ausgezeichnet
Stadtstrassen (Carretera Ciudad) - Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h
Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist zwingend vorgeschrieben. Radarfallen sind häufig und werden Sie geblitzt sind sofortige Geldstrafen nicht ausgeschlossen, die Höhe der Geldstrafe schwankt entsprechend der Handlung, aber ist im Allgemeinen ein Minimum von 90 Euro.
FOLGENDE DOKUMENTE MÜSSEN IM FAHRZEUG MITGEFÜHRT WERDEN:
Wenn Sie angehalten werden, müssen Sie folgendes vorlegen:
a) DOKUMENTE: Gültigen Führerschein ……. Wenn Sie den
alten Führerschein noch haben, dann bitte auch Ihren Pass damit die
Identität festgestellt werden kann; der EU Führerschein mit Lichtbild
ist ebenso gültig in Spanien
Zulassungspapiere des Fahrzeuges (V5), Versicherungsdokumente, Mietvertrag.
Es ist eine ernste Handlung wenn die Papiere veraltet sind, also FAHREN
SIE DAS FAHRZEUG NICHT MEHR NACH DEM AUFGEFÜHRTEM RÜCKGABEDATUM
DAS AUF DEM MIETVERTRAG steht.
b) LAMPEN... Wiedereinbausatz Glühbirnen für das Fahrzeug (wie
mitgeliefert)
c) WARNWESTE... wenn Sie eine Panne haben und Sie laufen oder stehen auf
der Strasse, MÜSSEN Sie die Warnweste tragen (wie mitgeliefert)
d) WARNDREIECKE... (wie mitgeliefert) …. bei einer Panne muss eines
im angemessenen warnenden Abstand vor & nach dem Fahrzeug stehen.
TRINKEN UND AUTOFAHREN:
TUN SIE DAS NICHT ….. das ist der beste Tipp !! Die Promillemarke
liegt hier bei 0.25 mg pro ltr Blut (0.4 in D) und Spanien nimmt Alkohol
am Steuer sehr ernst, speziell wenn Unfälle passieren. Strafe von einem
sehr hohen Geldbetrag sind zu erwarten, sowie Punkte - trifft auch für
den Deutschen Verbrauch zu und nicht selten Gefängnis, speziell wenn
Sie die Geldstrafe nicht bezahlen können (Spanische Gefängnise
sind nicht sehr bequem & haben auch kein Sateliten-Fernsehn)
VERKEHRSAMPELN:
Gelbes Blinklicht bedeutet, fahren Sie mit Vorsicht weiter; es bedeutet
nicht, dass Sie automatisch Vorfahrt haben. Traditionelle Ampelregeln gelten
hier auch wie in Deutschland (Grün für ‘Fahren’)
FUSSGÄNGERÜBERGANG:
• Wenn Sie an einem Fussgängerüberweg ankommen, müssen
Sie stoppen damit der Fussgänger die Strasse überqueren kann
• Die Verkehrsvorschriften haben sich dahingehend geändert, dass
ein Verstoss gegen die „Rechts vor Links“ Regel eine Verletzung
der Strassenverkehrsordnung darstellt. Seien Sie auf der hut, selbst wenn
Sie schon die Hälfte der Kreuzung passiert haben, sind die Spanier
nicht immer gewillt zu stoppen.
PARKEN:
• Die Spanier sind notorische Parker, sie parken auch auf Fussgängerüberwegen,
wenn es keinen anderen Platz gibt
• Wenn der Gehsteig gelb angemalt ist, bedeutet das PARKEN VERBOTEN,
schauen Sie auch nach “Parkverbotsschildern”
• Ein blaues Schild oder blaue Strassenmarkierung bedeutet ‘zahlen
und zeigen’, d.h. Sie muessen dafür zahlen und das Ticket der
Polizei zeigen, falls Sie angehalten werden
• Wenn eine durchgezogene weisse Linie in der Mitte der Strasse ist,
MÜSSEN Sie in Verkehrsrichtung parken
In Spanien wird wie in Deutschland Ihr Fahrzeug abgeschleppt (GRUA), wenn
Sie falsch parken. Wenn das passieren sollte, finden Sie einen Aufkleber
dort wo Sie das Fahrzeug geparkt hatten, dort steht die Adresse und Telefonnummer
wo das Fahrzeug hingebracht wurde. Abgesehn von den Problemen des Zurückholens
des Fahrzeugs werden Ihnen eine Gebühr und vielleicht die Kosten für
eine Übersetzung in Rechnung gestellt... JEGLICHE DIESER KOSTEN, SIND
VON IHNEN SELBST ZU TRAGEN, DIES BEINHALTET DER MIETVERTRAG NICHT.




